Jährlicher Mitgliedsbeitrag |
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Jahresbeitrag |
Erwachsene |
150€ |
Kinder bis 6 Jahre |
0€ |
Kinder über 6 bis 14 Jahre |
40€ |
Jugendliche über 14 bis 18 Jahre ** |
60€ |
Ehepaare |
230€ |
Familien mit einem oder mehreren Kindern/Jugendlichen **
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250€ |
Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern/Jugendlichen ** |
170€ |
Passive Mitglieder |
30€ |
Monatlicher Mitgliedsbeitrag |
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Monatsbeitrag inkl.
Hallengebühr/Monat
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Monatsbeitrag
(= Jahresbeitrag/12)
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Hallengebühr/Monat |
Erwachsene |
40€ |
12,5€ |
27,5€ |
Jugendliche ** |
20€ |
5€ |
15€ |
Ehepaare |
60€ |
19€ |
41€ |
Familien mit Jugendlichen** |
65€ |
21€ |
44€ |
Alleinstehende mit Jugendlichen** |
45€ |
14€ |
31€ |
Bedingungen der Mitgliedschaft |
Jährlicher Beitrag |
Monatlicher Beitrag |
- Beginn der Mitgliedschaft mit Datum des ersten Jahresbeitrag-Einzuges.
- Die Freiluftsaison dauert von Mai bis einschließlich September = 5 Monate.
- Bei Eintritt von Januar bis einschließlich Mai wird der volle Jahresbeitrag erhoben.
- Bei Eintritt von Oktober bis einschließlich Dezember wird der Jahresbeitrag erst ab dem folgenden Jahr fällig.
- Bei Eintritt von Juni bis einschließlich September wird ein Fünftel des Jahresbeitrages multipliziert mit der Anzahl der angefangenen Freiluftsaison-Monate berechnet (z.B. Eintritt Juni: Jahresbeitrag/5 x 4).
- Kündigung der Mitgliedschaft immer zum Jahresende.
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- Beginn der Mitgliedschaft mit Datum des ersten Monatsbeitrag-Einzuges.
- Umstellung von Jahres- auf Monatsbeitrag und umgekehrt
Zu jedem 01. eines Monats kann von Jahres- auf Monatsbeitrag umgestellt werden, jedoch immer mindestens für ein ganzes Jahr. Die Rückumstellung auf die Jahresbeiträge kann also nur nach vollen Jahren bezahlter Monatsbeiträge erfolgen. Im Jahr der Umstellung auf Monatsbeiträge werden bereits bezahlte Jahresbeträge entsprechend des Anteils der bereits gespielten Freiluftsaison-Monate angerechnet
- Beendigung der Mitgliedschaft mit Monatsbeitrag
frühestens nach Ablauf von 12 Monaten bzw. alle 12 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft
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**inkl. Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre (Bescheinigung, Ausweiskopie erforderlich)